Liebe Mitglieder,

mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen (Corona Landesverordnung, Bundesinfektionsschutzgesetz, Allgemeinverfügung des Kreis Neuwied und Informationen des zuständigen Ordnungsamtes) ergibt sich nun eine Öffnungsperspektive.

Wenn die Inzidenz im Landkreis Neuwied an 5 Werktagen in Folge unter 100 liegt,
dürfen wir am übernächsten Tag öffnen.

Dabei gibt es dann bis zu einer Inzidenz von unter 50 u.a. noch folgende Einschränkungen:

  • Voraussetzung für den Besuch ist ein “Negativer Test” (bis zu einer Inzidenz von 50 vorgeschrieben) oder vollständiger Impfschutz
  • Umkleiden und Duschen müssen geschlossen bleiben
  • Die Besucherzahl ist begrenzt (abhängig von der Fläche des Studios)
  • Die Regelungen des Hygienekonzeptes (Abstandsregel 3m, Desinfektionspflicht, Kein Getränkeangebot, keine Leihartikel etc.)
  • Die Sauna muss geschlossen bleiben

Eure Meinung dazu ist uns wichtig. Es wäre uns eine große Hilfe, wenn ihr ein paar Fragen beantworten würdet. Es ist anonym und dauert auch nicht lang.

Schon jetzt Vielen Dank an alle Teilnehmer

Euer Sportpark-Team

DEINE INFORMATIONEN FÜR UNS:

Ich bin ... (1 Antwort wählen)
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Ich würde folgende Form des Besuchs im Sportpark bevorzugen (1 Antwort wählen)
Meine bevorzugten Trainingszeiten sind ... (max. 2 Antworten wählen)
Für mein Training im Sportpark benötige ich circa ... (1 Antwort wählen)
Wenn es in Windhagen Kursangebote in der Tennishalle gäbe, bei denen alle Hygieneregeln und Vorschriften eingehalten werden, würde ich daran teilnehmen (1 Antwort wählen)
Ein Angebot zur Buchung individueller Übungseinheiten (Personal Training) mit einem der Sportpark-Trainer wäre für mich interessant (1 Antwort wählen)
Ich möchte euch noch etwas mitteilen ...